Private Krankenversicherung

Posted on April 27th, 2010

Eine private Krankenversicherung können Beihilfeberechtigte wie zum Beispiel Beamte Richter, Politiker oder Soldaten abschließen. Aber auch Arbeitnehmer, deren Brutto-Monatseinkommen über der Pflichtversicherungsgrenze liegt, können einen PKV Wechsel durchführen. Darüber hinaus können sich Selbstständige, Freiberufler und Künstler privat krankenversichern, Künstler und Journalisten sind aber meistens durch die Künstlersozialkasse abgesichert.

Schon für Arbeitnehmer, die über ein durchschnittliches Einkommen verfügen, kann ein PKV Wechsel finanziell rentabel sein. In erster Linie kinderlose berufstätige Ehepaare und gut verdienende Singles können aber davon deutlich profitieren. Freiberufler, Selbstständige und Unternehmer müssen sich selbst um eine Absicherung kümmern und profitieren teilweise zusätzlich von besonderen Angeboten.
Der Versicherungsbeitrag richtet sich in erster Linie nach dem gewählten Tarif bzw. dem gewünschten Leistungspaket. Des Weiteren hängt die Höhe der Beiträge aber auch vom Alter, Geschlecht, Vorerkrankungen und der Höhe einer eventuellen Selbstbeteiligung ab. Hinsichtlich der verschiedenen Angebote ist ein Versicherungsvergleich auf jeden Fall sinnvoll.
Ein Wechsel zurück zur gesetzlichen Krankenversicherung ist in der Regel durchführbar, wenn auch unter erschwerten Voraussetzungen. Der Gesetzgeber möchte vermeiden, dass man in jungen Jahren von geringen Beitragssätzen privater Versicherer Nutzen hat und im Alter, wenn die Beiträge zunehmen, wieder sich für die gesetzliche Krankenversicherung entscheidet. Aus diesem Grund muss man vor einem Wechsel nachweisen, dass das Jahres-Bruttoeinkommen seit wenigstens einem Jahr unter der Pflichtversicherungsgrenze lag. Personen, die sich einmal von der Versicherungspflicht befreien lassen haben, können nie wieder zurück in die gesetzliche Krankenkasse wechseln. Einzige Ausnahme bildet die Arbeitslosigkeit, bei der die Arbeitsagentur die betreffende Person automatisch in der gesetzlichen Krankenkasse meldet. Das gilt aber nur, falls man unter 55 Jahre alt ist. Wer in die GKV wechseln möchte, sollte darauf achten, dass er auf die Altersrückstellungen, die die private Krankenversicherung für ihre Mitglieder bildet, verzichten muss.

Leistungen einer privaten Krankenversicherung:

a. Freie Arzt- bzw. Krankenhauswahl
b. Bei Ärzten und in Krankenhäusern wird die versicherte Person als Privatpatient behandelt
c. Kostenerstattung für Zahnersatz von wenigstens 60 % – je nach Tarifwahl bis auf 100 % möglich
d. Chefarztbehandlung und Einbettzimmer – je nach Tarif
e. Erstattung auch über den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte bzw. Zahnärzte – je nach Tarif
f. Kostenerstattung für Heilpraktiker-Behandlung und Psychotherapie, je nach Tarif
g. Krankenversicherungsschutz weltweit

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