Die Aupair-Versicherung

Posted on Dezember 9th, 2010

Wenn Ihre Tochter nach dem bestandenen Abitur noch eine gewisse Zeit ins Ausland reisen will und sich für eine Tätigkeit als Aupair interessiert, sollte gleichzeitig nach einer passenden Aupair-Versicherung recherchiert werden.
Für die meisten jungen Menschen endet der gewöhnliche Versicherungsschutz beim Verlassen des Landes. Aus diesem Grund bieten die Versicherungsgesellschaften speziell für diese Personengruppe eine Aupair-Versicherung an, die sowohl Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz bieten kann. Wenn Sie für Ihre Tochter im Ausland einen günstigen Versicherungsschutz wählen wollen, können Sie eine Selbstbeteiligung pro Versicherungsfall in der Regel abschließen. Wenn man allerdings in der Gruppe reist, ist eine Gruppenreiseversicherung durchaus auch vom Vorteil.

Für den Fall, dass Sie als Gast in den nächsten Monaten einen Jugendlichen aus dem Ausland aufnehmen wollen, ist es genauso wichtig, für einen ausreichenden bzw. passenden Versicherungsschutz zu sorgen. Ob die jungen Leute aus Osteuropa oder den USA, England oder Frankreich eine Aupair-Stelle in Ihrem Haushalt aufnehmen: Für die Tätigkeit der Kinderbetreuung und Mithilfe im Haushalt muss ein entsprechender Versicherungsschutz garantiert werden. Da die genaue Aufenthaltsdauer variiert und ein Wechsel zu einer anderen Gastfamilie stattfinden kann, wird bei vielen Aupair-Versicherungen taggenau abgerechnet. Das bedeutet, dass der Versicherungsnehmer nur den tatsächlichen Versicherungszeitraum und keine vollen Monate zu versichern hat.

Im Zeitalter des Internets hat man natürlich die Möglichkeit, die Aupair-Versicherung online abzuschließen und die Versicherungsbestätigung wird unverzüglich an Sie als Versicherungsnehmer versendet. Die Anreise aus dem Heimatland, die oft mit dem Bus nach Deutschland führt, ist in der Regel mit einer Aupair-Versicherung nicht abgedeckt. Es lohnt sich also, für diesen besonderen Versicherungsschutz auch die Hin- und Rückreise mit einzubeziehen. Bei uns in Deutschland sind die Kosten nach dem Europäischen Aupair-Abkommen von den jeweiligen Familien zu tragen.

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