Posted on Mai 18th, 2010
Wer seine Autoversicherung wechseln möchte, der muss zuerst einmal genau in den Vertrag schauen, zu welchem Zeitpunkt das überhaupt möglich ist. Die meisten Verträge haben eine Mindestlaufzeit von einem Jahr, wobei ab dem zweiten Jahr in aller Regel das Kalenderjahr zugrunde gelegt ist. Das muss im Vertrag konkret angegeben sein, ansonsten erkennt man das am Zeitpunkt der Hauptfälligkeit.
Bei einem genaueren Blick in die allgemeinen Vertragsbestimmungen erfährt man die Kündigungsfristen, die dabei eingehalten werden müssen. Diese entfallen, wenn man das Fahrzeug wechselt. Durch die Abmeldung des alten Fahrzeuges bei der Zulassungsstelle endet das Versicherungsverhältnis automatisch. Jedoch ist es immer ratsam, seinen Versicherer trotzdem über die Abmeldung zu unterrichten, da es auch bei der computergestützten Übertragung der Daten zu kleineren Pannen kommen kann. Read the rest of this entry »
Filed under: Versicherungen | 1 Comment »